Prinzip und Vorteile eines Wahlarztes

Ein Wahlarzt steht nicht im Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse, wodurch die Möglichkeiten einer sehr individuellen und umfassenden Behandlung gegeben werden.

Als Patientin profitieren Sie dadurch vielfach:

  • Rasche, unkomplizierte Terminvergaben
  • kurze Wartezeiten in der Ordination
  • mehr Zeit für Besprechung und Behandlung
  • ausführliche und persönliche Beratung

Kostenersatz

Sie bekommen nach der Behandlung eine Honorarnote, die in der Ordination mit Bankomat oder in bar bezahlt werden kann. Den Originalbeleg reichen Sie anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. gegebenenfalls auch bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Vertrag erhalten Sie dann einen Teil bzw. den gesamten Betrag rückerstattet.

Rezepte

Die ausgestellten Rezepte werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen werden ebenso ohne Einschränkungen angenommen. Ein „Umschreiben“ durch den Hausarzt ist nicht notwendig.